VPK Positionen: „Wir behüten Kinder”

VPK Positionen:

„Wir behüten Kinder”
Positionspapier zur Reform der Erziehungshilfen

Unter dem Motto „Wir behüten Kinder” hat der Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e. V. (VPK) im März 2017 eine Kampagne zur Stärkung der Erziehungshilfen gestartet.
Die sogenannten Hilfen zur Erziehung tragen in Deutschland entscheidend dazu bei, Kindern, Jugendlichen und deren Familien in besonderen Problemlagen passgenaue und wirkungsvolle Unterstützung anzubieten. Die entsprechenden Rechtsansprüche stehen wegen ihrer Kostenentwicklung immer wieder in der Kritik. Dabei wird nach Auffassung des VPK und der Fachwelt übersehen, welche große Bedeutung diese Hilfen für Kinder und Jugendliche mit Hilfebedarf in Deutschland haben und welche Kosten damit von vornherein vermieden werden. Hilfen zur Erziehung sind insoweit Teil der Lösung und nicht das Problem!
Mit seiner Kampagne „Wir behüten Kinder” möchte der VPK Politik, Fachöffentlichkeit sowie Verantwortliche der freien und öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe motivieren, „sich den Hut aufzusetzen” für eine gut durchdachte Reform der Kinder- und Jugendhilfe, die eine Weiterentwicklung der Qualität, die Sicherstellung von individuellen Hilfeleistungen sowie nicht zuletzt die Rechte von Kindern, Jugendlichen und Familien in den Mittelpunkt stellt.
In diesem Positionspapier nimmt der VPK Stellung zur geplanten Reform der Kinder- und Jugendhilfe.
Wir rufen die Politik und alle im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe Verantwortlichen auf:
Setzen Sie sich den Hut auf und unterstützen Sie damit unsere folgenden Forderungen:

Mehr Zeit und Beteiligung der Fachleute am Reformprozess.
Keine Schnellschuss-Reform zum Ende der Legislaturperiode.

Eine moderne Sozialgesetzgebung braucht in einer entwickelten Demokratie die aktive Mitwirkung, Beteiligung und Einbeziehung aller Prozessbeteiligten. Das gilt umso mehr für die schwierigen Aushandlungsprozesse in der häufig komplexen und schwierigen Prozesssteuerung der Kinder- und Jugendhilfe. Der vorliegende Entwurf einer Reform des SGB VIII ist nicht zielführend und nicht gesetzesreif, sondern benötigt einen umfangreichen Dialog- und Beteiligungsprozess aller Beteiligten, der bisher nicht stattgefunden hat.

Individuelle und passgenaue Hilfen müssen Rechtsansprüche von Eltern und Kindern sein. Elternrechte dürfen aus dem Hilfesystem nicht herausgelöst werden.

Für Kinder, Jugendliche und deren Familien sind passgenaue Hilfen unerlässlich. Dabei spielt das Herkunftssystem die zentrale Rolle. Doch auch die Einbeziehung des sozialen Umfeldes ist von Bedeutung. Eltern den eigenständigen Anspruch auf Erziehungshilfe zu streichen, wäre fachlich wie rechtlich eine nicht hinnehmbare Verschlechterung der Unterstützungsmöglichkeiten von Kindern, Jugendlichen und Familien. Entscheidend muss auch weiterhin der individuelle Bedarf sein, der im Rahmen eines fachlichen Hilfeplanverfahrens festgestellt wurde und der verbindlich sein muss. Passgenaue Hilfen sind effiziente Hilfen. Die Hilfeplanung als kooperativer Entscheidungsprozess muss dazu fachlich genutzt und weiterentwickelt werden.

Die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen im Hilfeplanprozess müssen gestärkt werden.

Die umfassende Miteinbeziehung aller Prozessbeteiligten ist für das Gelingen von Hilfen unerlässlich. Hilfen machen nur dann Sinn und können erfolgreich sein, wenn sie durch transparente Verfahren von allen Beteiligten nachvollzogen werden können. Kinder und Jugendliche müssen in jedem Fall das Recht haben, bei Gesprächen stets Personen ihres Vertrauens hinzuziehen zu dürfen. Ein nachhaltiger Ausbau von Ombudsstellen ist erforderlich, damit die Machtasymmetrie zwischen jungen Menschen bzw. Leistungsberechtigten sowie den Institutionen Jugendamt und/oder freier Träger ausgeglichen werden kann.

Die inklusive Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe muss Ziel einer
Weiterentwicklung bleiben.

Das bedeutet, dass sämtliche Leistungen des SGB VIII auch hinsichtlich der Anforderungen von jungen Menschen mit Behinderung überprüft und daran angepasst werden müssen. Das erfordert bei den Hilfen zur Erziehung, dass die Fachkräfte in den Einrichtungen mit weitergehenden spezifischen Kompetenzen ausgestattet sein müssen, um die noch komplexer werdenden fachlichen Anforderungen durch entsprechende Qualifikationen erfüllen zu können.

Hilfen zur Erziehung sind Teil der Lösung, nicht das Problem.
Kein Qualitätsrückbau durch den Vorrang kommunaler Finanzinteressen vor einer durch Rechtsanspruch gesicherten Hilfe.

Priorität der Reformen muss eine fachliche Weiterentwicklung sein, die die weitere professionelle Entwicklung der Kinder- und Jugendhilfe fördert und junge Menschen wirksam unterstützt. Das derzeitige Finanzierungsmodell für Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe ist nicht zukunftsfähig, da die Kostenverantwortung nicht in ausreichendem Maße allein von der kommunalen Ebene wahrgenommen werden kann. Bund, Länder und Kommunen haben daher die gemeinsame Verantwortung, die für die Zukunft tragenden Finanzierungsstrukturen zu finden. Der Rückbau von Hilfen zur Erziehung würde zu erheblichen gesellschaftspolitischen Mehrkosten führen und den sozialen Frieden sowie die Chancengerechtigkeit gefährden.

Investieren statt sparen: Jugendämter fachlich und personell besser ausstatten.
Verbindliche Qualitätsverfahren entwickeln.

Die örtlichen Jugendämter sind für die Steuerung der Hilfen zur Erziehung verantwortlich. Diese Steuerung gelingt aber durch die vielerorts mangelnde personelle Ausstattung nicht immer so, wie es eigentlich notwendig wäre. Benötigt wird deshalb eine bessere personelle wie auch fachliche Ausstattung der örtlichen Jugendämter wie auch der Landesjugendämter.

Es besteht die dringende Notwendigkeit zum Ausbau von allgemeinverbindlichen standardisierten Qualitätsverfahren bei den beratenden und aufsichtführenden Landesjugendämtern. Die Grundlage von verbindlichen Verfahren schafft Transparenz, Vertrauen und Klarheit.

Arbeitsgemeinschaften auf Grundlage von § 78 SGB VIII müssen weiter gestärkt und ausgebaut werden, damit geplante Maßnahmen auf regionaler Ebene besser aufeinander abgestimmt und miteinander koordiniert werden können. Dazu gehört die Beteiligung aller auf regionaler Ebene wirkenden Träger der Kinder- und Jugendhilfe unabhängig von ihrer Rechtsträgerschaft. Dabei ist die inklusive Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe immer mit zu bedenken und zu berücksichtigen.

Das Hilfeplanverfahren weiterentwickeln.

Das Hilfeplanverfahren ist das zentrale Steuerungsinstrument von Hilfeleistungen. Es muss nicht nur weiter qualifiziert werden, sondern auch als das zentrale fachliche Instrument für eine sozialpädagogische Steuerung von Hilfeleistungen anerkannt und umgesetzt werden.

Den Kinderschutz ernst nehmen und Mängel beseitigen.

Die Sicherstellung des Kinderschutzes ist eine elementare Aufgabe der Hilfen zur Erziehung. Dazu bedarf es neben der Qualifikation in den Einrichtungen einer fachlich wirksamen Heimaufsicht, die personell und qualitativ entsprechend ausgestattet sein muss.

Hinsichtlich ihres Auftrages müssen Heimaufsichten aktiv und präventiv arbeiten und den regelmäßigen fachlichen Kontakt auch durch turnusmäßige Besuche sicherstellen. Nur auf diese Weise kann der Beratungs- wie auch Kontrollauftrag im Interesse des Kindeswohls wahrgenommen werden. Außerdem sind wahrzunehmende strukturelle wie auch qualitative Mängel bei den Heimaufsichten abzubauen.

Der Ausbau von individuellen Schutzkonzepten in den Einrichtungen ist ein wichtiger Qualitätsbaustein, der unbedingt weiterverfolgt und beschleunigt werden sollte.

Einrichtungen mit familienähnlichem Charakter müssen erhalten bleiben.

Kleine Erziehungsstellen bzw. qualifizierte Pflegefamilien bieten gute und passgenaue Angebote für Kinder mit sehr spezifischen Hilfebedarfen. Für diese Einrichtungen mit familienähnlichen Strukturen besteht ein hoher Bedarf, der durch den Erhalt dieser wichtigen Betreuungsangebote unbedingt auch weiterhin gedeckt werden muss.

Wirkungen untersuchen. Prävention und Forschung ausbauen.

Viele Eltern sind bei der Erziehung ihrer Kinder ganz offensichtlich in steigendem Maße verunsichert und in Teilen zunehmend weniger in der Lage. Die frühere Selbstregulation der Familiensysteme funktioniert nicht mehr im erforderlichen Umfang und bedarf vielfach einer externen Unterstützung und Begleitung. Die Kinder- und Jugendhilfe hat diese Aufgabe nachweislich in den vergangenen Jahren professionell und auch wirksam wahrgenommen, was der letzte Kinder- und Jugendbericht anschaulich verdeutlicht.
In diesem Gesamtzusammenhang wäre es hilfreich und nützlich, vertiefende Forschungsergebnisse aus dem Bereich der Wirkungen wie auch der Effektivität der Leistungssysteme der Kinder- und Jugendhilfe für die Weiterentwicklung zur Verfügung zu haben. Für diesen Bereich müssen zukünftig deutlich mehr Forschungsgelder zur Verfügung gestellt werden, um valide Aussagen treffen zu können.

VPK-Bundesverband e. V. im März 2017

www.wir-behüten-kinder.de
www.facebook.com/wirbehuetenkinder

VPK – Bundesverband privater Träger
der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e. V.
Albestraße 21
12159 Berlin

Grünewaldstr.12
30177 Hannover
TEL: 0511 69 39 45

IMPRESSUM   |   DATENSCHUTZ

Grünewaldstr.12   |   30177 Hannover
0511 69 39 45