Selbstverpflichtungserklärung

Unser KJH ist seit 1996 Mitglied im Verband privater Träger der freien Kinder-, Jugend und Sozialhilfe e.V. (VPK); Landesverband Niedersachsen.

Ein Qualitätsmerkmal unserer Jugendhilfeeinrichtung ist die von uns unterzeichnete Selbstverpflichtungserklärung des VPK-Landesverband Niedersachsen- e.V. Diese Erklärung möchten wir Ihnen gerne an dieser Stelle vorstellen:

Verhaltenskodex/Selbstverpflichtungserklärung für Einrichtungen unter dem Dach des Verbandes privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. (VPK)

Unser Kinder- & Jugendhaus hat sich am 18.01.2016 dazu verpflichtet, die u.g. Forderungen und Auflagen ohne Einschränkungen und zu jeder Zeit zu erfüllen.

Für das Kinder- & Jugendhausteam
Jens-Olaf Amthor

Grundlegendes

Qualität in der täglichen Arbeit ist selbstverständliche Voraussetzung unseres Handelns und Grundlage unseres Tuns. Wir legen Wert auf einen respektvollen Umgang miteinander, ebenso wie auf Transparenz und Verlässlichkeit. Wir richten unser Handeln an den Prinzipien der Solidarität, Subsidiarität, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit aus.

Wir arbeiten auf Grundlage der geltenden Gesetze, einer gültigen Betriebserlaubnis und Konzeption. Art, Umfang und Qualität der erbrachten Leistung werden über Leistungs-, Qualitätsentwicklungs-und Entgeltvereinbarungen sowie die Hilfeplanung definiert. Wir schaffen Transparenz in unserem Tun und arbeiten mit den aufsichtführenden Stellen partnerschaftlich zusammen.

Wir orientieren unsere Leistungsangebote am Wohl der jungen Menschen, dem vom öffentlichen Träger und den Sorgeberechtigten benannten Bedarf sowie den fachlichen Notwendigkeiten. Zur Erfüllung unserer Aufgaben halten wir spezielles Fachwissen, professionell-fachliches Handeln sowie die notwendigen pädagogischen und therapeutischen Rahmenbedingungen vor.

Grundhaltung

Den in unserer Einrichtungen lebenden und betreuten junge Menschen sowie deren Familien und Angehörige gilt grundsätzlich unser Respekt und Wertschätzung – unabhängig von Herkunft, ethnischer und religiöser Zugehörigkeit, Begabung, Geschlecht, Aussehen, Umgänglichkeit und Lebensentwurf.

Wir achten, wahren und fördern dabei insbesondere das Recht der uns anvertrauten Menschen auf

  • körperliche Unversehrtheit,
  • Schutz vor psychischen Verletzungen und Diskriminierungen,
  • Entfaltung der Persönlichkeit,
  • Wahrung von Eigentumsrechten (Schutz von Hab und Gut),
  • Privatsphäre und die Vertraulichkeit und den Schutz von Daten
  • bestmögliche Bildung.
Kinderrechte und Kinderschutz

Wir begreifen die Umsetzung der Kinderrechte als fortwährende Aufgabe im beruflichen Alltag.

Wir achten die Rechte junger Menschen, wie sie in der UN-Kinderrechtskonvention und in den Gesetzen verankert sind, und stellen die im SGB VIII formulierten Kinderschutzbestimmungen sicher. Wir treffen Vorkehrungen für die Gewährleistung der Schutzrechte der uns anvertrauten jungen Menschen. Dazu gehört insbesondere der Schutz vor Gewalt, Schadenszufügung oder Misshandlung, Vernachlässigung, schlechter Behandlung oder Ausbeutung.

Im Rahmen des uns gestellten Erziehungs-, Hilfe- und Schutzauftrages achten wir die Privatsphäre junger Menschen und deren Recht auf Intimität. Dies gilt auch für unsere Arbeit mit Familien.

Ziel in der Arbeit mit jungen Menschen ist ein bestmöglicher Schutz vor jeglicher Form körperlicher, psychischer oder sexualisierter Gewalt. Dies ist Grundlage unseres Wertekanons und unser fachliches Handeln ist daran ausgerichtet. Ein gemeinsamer Verhaltenskodex stellt einen grenzachtenden Umgang den jungen Menschen gegenüber sicher. Die Einführung und Umsetzung von Schutzkonzepten und Notfallplanungen auf Grundlage von institutionellen und pädagogischen Qualitätsentwicklungen sowie eine Kultur des Respekts und der Wertschätzung gegenüber den jungen Menschen sind selbstverständliche Grundlage unseres Tuns.

Beteiligung

Wir setzen die im SGB VIII formulierten Beteiligungsrechte um und beziehen die uns anvertrauten und von uns betreuten jungen Menschen und deren Familien und Sorgeberechtigten in unserer täglichen Arbeit aktiv mit ein. Wir sind der Überzeugung, dass die Beteiligung jungen Menschen eine wesentliche Grundlage der pädagogischen Arbeit ist. Wir verfügen über institutionalisierte Formen der Beteiligung. Diese sind konzeptionell beschrieben und werden nachvollziehbar und verständlich kommuniziert.

Wir ermöglichen und fördern die aktive Beteiligung von Eltern am Erziehungsprozess und der Hilfeplanung. Wir gestalten unsere Strukturen und Rahmenbedingungen so, dass Kindern, Jugendlichen und ihren Familien Mitsprache, Selbstbestimmung und Beteiligung ermöglicht werden. Eine partizipative Grundhaltung stellt die Basis unseres professionellen Handelns dar.

Konflikte und Beschwerden

Die in unseren Einrichtungen betreuten jungen Menschen und deren  Familien werden bei der Wahrnehmung ihrer Rechte auf Einspruch und Beschwerde bei Verstößen gegen die Integrität ihrer Person, bei empfundenem oder erlittenem Fehlverhalten von Seiten der Einrichtung oder der Nichtbeachtung der Hilfeplanung unterstützt.

Wir stellen dazu funktionierende interne und externe Beschwerdeverfahren sicher, klären die  jungen Menschen und deren Familien über die ihnen zustehenden Rechte und Beschwerdemöglichkeiten auf und stellen diesbezügliche Informationen auch schriftlich zur Verfügung.

Personal

Für unsere Mitarbeitenden stellen wir Personalentwicklung, Gesundheitsschutz, förderliche Arbeitsbedingungen, Chancengerechtigkeit, Vereinbarung von Familie und Beruf sowie eine angemessene Bezahlung sicher. Wir gewährleisten die Beschäftigung einer ausreichenden Anzahl von Fachkräften mit entsprechender Qualifikation und persönlicher Eignung gemäß der Leistungsvereinbarung. Raum- und Sachausstattung entsprechen den zu erbringenden Leistungen und Notwendigkeiten. Die fachliche und professionelle Weiterentwicklung unserer Mitarbeitenden ist uns wichtig. Daher fördern und unterstützen wir Fort- und Weiterbildung und nutzen hierfür auch unterschiedliche Formate verschiedener Anbieter.

Wir sind uns der Verantwortung bewusst, die aus dem Schutzauftrag gegenüber jungen Menschen erwächst. Wir reflektieren unser Handeln regelmäßig und unterstützen unsere Mitarbeitenden, damit diese im pädagogischen Alltag Handlungssicherheit erhalten. Außerdem sensibilisieren wir die Aufmerksamkeit unserer Mitarbeitenden im Sinne eines Schutzkonzeptes gegen Missbrauch und Misshandlung den uns anvertrauten jungen Menschen. Wir ermutigen sie zum Austausch über Verdachtsmomente auf allen Ebenen unter Einbeziehung der Kinder und Jugendlichen. Im Bedarfsfall organisieren wir eine fachlich qualifizierte Diskussion und ergreifen gegebenenfalls geeignete Maßnahmen, um einen Missstand nachhaltig abzuwenden. Von externer Seite beziehen wir bei spezifischen Fragestellungen die „insofern erfahrenen Fachkräfte“ aktiv mit ein.

Umgang mit Krisen

Wir verfügen über fachlich fundierte Konzeptionen, Handlungsleitlinien und Sicherheitskonzepte, in denen Aussagen zum Umgang mit pädagogischen Grenzen vermittelt werden. Unsere Mitarbeitenden werden präventiv durch Ausbildung und geeignete Handlungskonzepte auf Krisen vorbereitet.

Im Krisenfall stellen wir die rechtzeitige Erfüllung der Informationspflichten und Beteiligung aller Betroffenen sowie die Dokumentation der Krise und deren Bewältigung sicher. Wir melden besondere Vorkommnisse und Grenzverletzungen an die zuständigen Behörden. Das Krisenmanagement wird von allen Beteiligten durch ein Höchstmaß an Offenheit, Kommunikationsfähigkeit und Selbstreflexion unterstützt. Bei Bedarf beteiligen wir externe Fachleute und die zuständigen Behörden an der Bewältigung der Krise.

Ausdrücklich akzeptieren wir die Anwesenheit bzw. Beteiligung des VPK-Landesverbandes Niedersachsen e.V. bei angekündigten örtlichen Prüfungen durch die Aufsichtsbehörde des Landes Niedersachsen. Im Falle einer nichtangekündigten örtlichen Prüfung durch die Aufsichtsbehörden des Landes Niedersachsen erfolgt eine Mitteilung an den VPK-Landesverband seitens des Mitglieds. Das Mitglied entscheidet über eine Beteiligung des VPK-Landesverbandes am Prozess der nichtangekündigten Begehung.

Unternehmerische Verantwortung

Auftrag und oberstes Ziel unseres unternehmerischen Handelns ist die Förderung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen. Zur nachhaltigen Sicherung dieses Ziels schaffen wir die finanziellen Voraussetzungen für den Erhalt der Einrichtung und ihrer Arbeitsplätze sowie für die Tätigung von Investitionen. Die betriebswirtschaftliche Führung der Einrichtung erfolgt kostenbewusst, nachhaltig und effizient.

Mitgliedschaft im VPK

Als Mitglied des VPK-landesverbandes Niedersachsen e.V.  sehen wir die Notwendigkeit der Zusammenarbeit im Verband und schätzen den Erfahrungs- und Informationsaustausch untereinander. Dabei arbeiten wir offen und konstruktiv zusammen.

Verstoß gegen die Verbandsstatuten und verbandschädigendem Verhalten

Bei Verstößen oder verbandsschädigendem Verhalten erkennen wir gem. Satzung des VPK-Niedersachsen die Einberufung der Schlichtungskommission des Landesverbandes oder den Einsatz einer Kommission an, die zur Klärung des Sachverhaltes beiträgt und ggf. über Konsequenzen oder Verbandsausschluss befindet.

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