Qualitätsentwicklung und -sicherung im KJH Amthor
Auszug: Aktuelle Leistungsbeschreibung des Kinder- & Jugendhauses Amthor
- Die Beurteilung der Wirksamkeit von Leistungen „Erfolgskontrolle“ wird sequenziell durch eine ständige Evaluation des eigenen pädagogischen Handelns erzielt und reflektiert.
- Eine systematische Dokumentation über die Entwicklung des Kindes bzw. Jugendlichen erfolgt durch kontinuierliche Evaluationen des Teams, die mindestens halbjährlich überprüft und aktualisiert werden.Hierzu gehören weiterhin einmal jährlich (Publikation erfolgt im Jahresbericht):
- Evaluation Kinder und Jugendliche im KJH
- Evaluation Eltern/Familienangehörigesowie in zweijährigen Intervallen
(vollständige Publikation ebenfalls in den Jahresberichten) - Evaluation Jugendämter/KSD-Dienststellen
- Evaluation Schule
- Evaluation im therapeutischen Kontext
- Team- und interne Fallkonferenzen werden in regelmäßiger Abfolge (wöchentlich ca. 4,5 Std.) wahrgenommen. Sie dienen als kontinuierliche Reflexion der pädagogischen Arbeit und beinhalten die weitere Planung von Erziehungsprozessen (Prozessqualität). Hierüber wird eine schriftliche Dokumentation erstellt.
- Ein Teamcontroller (MitarbeiterIn aus dem Team) überwacht die Einhaltung von Absprachen, Vereinbarungen, Zielsetzungen und den individuellen Förderungsprogrammen innerhalb der geplanten Erziehungsprozesse (inhaltliche und zeitliche Struktur).
- 14-tägig finden außerhalb der Schulferien externe Supervisionssitzungen obligatorisch für alle MitarbeiterInnen statt.
- Dokumentation der Familien- und Elternarbeit (Berichte über die angebotenen Aktivitäten, Hausbesuche, Elterngespräche, Elternbriefe etc. und einer Auswertung u.a. in Form eines Jahresberichtes).
- Dokumentation in Schrift und Bild über die durchgeführten freizeitpädagogischen Maßnahmen (in Form eines Jahresberichtes).
- Beschreibung der Einzelfallhilfe/ Einzelfallförderung (Zielsetzung, Umsetzung, Quintessenz).
- Im jeweiligen Hilfeplangespräch nach § 36 KJHG werden alle o.g. Leistungen benannt und einzeln ausgewiesen und somit überprüfbar für alle Beteiligten vorgestellt.
- Die persönliche und fachliche Weiterqualifizierung wird als unverzichtbarer Bestandteil der pädagogischen Arbeit angesehen (grundsätzliches Selbstverständnis) ® gerade die Betreuung u.a. von sexuell misshandelten Kindern setzt eine intensive Fort- und Weiterbildung sowie eine ständige Auseinandersetzung mit dieser Problematik voraus ® an Fort-/Weiterbildungsveranstaltungen wird deshalb verbindlich an mindestens 3-5 Tagen pro Jahr und MitarbeiterIn teilgenommen ® hierfür werden die finanziellen und zeitlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt.
- Differenzierte Dokumentation der o.g. Team-/ Supervisionssitzungen, der Fallberatungen im Kontext der individuellen Einzelfallhilfe und Erfassung der besuchten Fort- und Weiterbildungen des Kinder- & Jugendhausteams.
mBeratung/Mitgliedschaft/Vernetzung
- Das KJH ist Mitglied im Verband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. (VPK) ; Landesverband Niedersachsen mit dem Ziel eines professionellen Informationsaustausches zwischen den verschiedenen Institutionen der Jugendhilfe sowie der multiprofessionellen Kooperation (Vernetzung) ist das KJH Mitglied in:
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- Bundesverband für Erziehungshilfe (AFET) e.V.
- VPK Regionalgruppe Hannover
- Fachverband Traumapädagogik -Netzwerk für psychosoziale Fachkräfte e.V.
- Darüber hinaus besteht der Zusammenschluss mit derzeit fünf Jugendhilfeeinrichtungen (Kinderhäuser bzw. Familiengruppen) im Raum Hannover in einer Arbeitsgemeinschaft „Kinderhäuser Hannover plus“. Die Arbeitsgemeinschaft trifft regelmäßig und dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch, Unterstützung, Beratung sowie der kollegialen Supervision und ist ein Forum für pädagogische, wirtschaftliche und organisatorische Grundsatzfragen der Mitgliedseinrichtungen.
Grundlage der Qualitätsentwicklung und -sicherung ist das pädagogische Konzept, die jeweils aktuelle Leistungsbeschreibung sowie das Leitbild des Kinder- & Jugendhauses Amthor.
Alle zwei Jahre findet mit dem gesamten pädagogischen Team des KJH ein sogenanntes „Qualitätsgespräch“ statt, zu dem das Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, die Region Hannover, der Fachbereich Jugend- und Familie der LH Hannover und ein/eine VertreterIn des VPK Landesverband Nds. eingeladen wird. Eine Beteiligung der Kommunalpolitik bzw. eines/einer VertreterIn aus dem Jugendhilfeausschuss der LH Hannover wird angestrebt. Über das Qualitätsgespräch wird ein Protokoll angefertigt, das allen Gesprächsbeteiligten zur Verfügung gestellt wird. Das nächste Qualitätsgespräch des KJH findet am 1. September 2022 statt. Teilnehmen wird diesmal u.a. ein Mitglied aus dem Stadtbezirksrat Vahrenwald/List der LH Hannover.
Es besteht eine Selbstverpflichtung zu einer wirtschaftlichen Sparsamkeit im Kontext aller pädagogischen, organisatorischen und verwaltungsinternen Abläufe und darüber hinaus eine ständige selbstkritische Überprüfung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität des Kinder- & Jugendhauses.
Hannover, im April 2022