VPK: Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) vom 5.10.2020

Berlin, 26. Oktober 2020

Vorbemerkung:

Der Referentenentwurf zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen zeigt einen deutlichen Fortschritt gegenüber dem Gesetzentwurf aus der vergangenen Legislaturperiode, der unter dem Leitbild „Vom Kind aus denken“ stand.

Der VPK bedankt sich für das besondere Engagement der Mitwirkenden im Rahmen des Dialogprozesses „Mitreden – Mitgestalten“, ohne das dieser Entwurf nicht denkbar gewesen wäre. Der Entwurf zeigt, dass die intensive Einbeziehung, Begleitung und Beratung durch die Fachpraxis und die Wissenschaft zwar aufwendig, aber im Ergebnis sinnvoll und in der Sache zielführend ist.

Der VPK bedankt sich auch für den besonderen Einsatz und den enormen Arbeitsaufwand, den das zuständige Referat im Bundesfamilienministerium geleistet hat und auch zukünftig noch leisten muss.

Grundsätzliche Bewertungen des Referentenentwurfs

Der VPK hält den vorliegenden Entwurf grundsätzlich für geeignet, das geltende Kinder- und Jugendhilfegesetz, das sich als modernes Leistungsgesetz in der Praxis sehr bewährt hat, fachlich weiterzuentwickeln. Der Entwurf beinhaltet eine Reihe von Punkten, die tatsächlich zu einer Stärkung von Kindern, Jugendlichen und deren Familien beitragen können. Auch das Ziel, die inklusive Ausrichtung des Hilfesystems rechtlich zu fundieren, wird seitens des VPK neben der sehr zu begrüßenden längeren Übergangsfrist für gutgeheißen. Die vergleichsweise lange Übergangszeit bis zum Jahr 2028 wird es der Praxis ermöglichen, die Komplexität der mit der Zusammenführung verbundenen Anpassungen und Umsetzungen im Sinne eines inklusiven Ansatzes fachlich adäquat umzusetzen.

Hilfeleistungen außerhalb der eigenen Familie haben i.d.R. immer das Ziel einer Rückführung der Kinder und Jugendlichen in ihre Herkunftsfamilien. Insoweit darf im Rahmen der Unterbringung von Kindern das Herkunftssystem nicht aus den Augen verloren werden, sondern muss gleichermaßen unterstützt, beraten und in den Hilfeprozess aktiv mit einbezogen sein. Dies ist mit dem geltenden SGB VIII nicht in dem erforderlichen Umfang gelungen. Der Gesetzentwurf greift deshalb diese Problematik auf und fördert das System „Familie“. Diese Intention halten wir für zielführend, weil dadurch bestehende Bindungen und Beziehungen stabilisiert, mehr Transparenz hergestellt und Lernprozesse gemeinsam neu initiiert werden können. Dieser Ansatz stärkt ganz konkret Kinder, Jugendliche und deren Familien. Er trägt dadurch auch allgemein zu einer Verbesserung der qualitativen Ausrichtung des Gesetzes bei.

Aus unserer Sicht aber ist dies nur dann tatsächlich realisierbar, wenn diese richtigen Intentionen auch mit entsprechender finanzieller Unterstützung hinterlegt werden. Dieser Gesichtspunkt bildet sich hingegen an keiner Stelle des Entwurfs erkennbar ab. Dies betrifft gleichermaßen auch den vorgesehenen Ausbau von präventiven Leistungen im sozialen Nahraum. Auch hier sehen wir keine Hinterlegung mit zwingend notwendigen und zusätzlichen Finanzmitteln.

Besondere Sorge bereitet uns die Legaldefinition nach § 45a SGB VIII. So sehr wir eine Definition von Einrichtungen zur Klarheit auch begrüßen, so sehr ist sie im Referentenentwurf misslungen. Hier besteht dringender Neuformulierungsbedarf, um die wichtige Arbeit von familienähnlichen Betreuungsformen auch zukünftig zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen aufrechterhalten zu können. Der Abschlussbericht des Dialogberichtes „Mitreden – Mitgestalten“ weist zu Recht ausdrücklich hinsichtlich des Einrichtungsbegriffes darauf hin, „dass fachlich bewährte familienanaloge Betreuungsformen nicht gefährdet werden dürften. Es müsse deshalb sichergestellt werden, dass solche Betreuungsformen nicht aus dem betriebserlaubnispflichtigen Bereich herausfielen.“

Diesem Ergebnis schließt sich der VPK vollinhaltlich und mit großer fachlicher Überzeugung an. Entgegen dieser Aussage des Abschlussberichts aber müssen wir feststellen: Dieses Ziel wurde mit der Legaldefinition nach § 45a SGB VIII leider nicht erreicht, da sie unterschiedlich ausgelegt werden kann. Hier besteht insoweit dringender Änderungsbedarf.
Sorge bereitet uns auch die im Referentenentwurf einseitig ausgeprägte Überbetonung der in den Ländern ansässigen Einrichtungsaufsichten. Damit sprechen wir uns nicht gegen eine notwendige Aufsicht aus, im Gegenteil: Der VPK hat in der Vergangenheit immer wieder darauf hingewiesen, dass diese Verpflichtung der übergeordneten Träger sowohl aus personellen aber auch aus qualitativen Gründen nur unzureichend wahrgenommen wurde und entsprechende Nachbesserungen gefordert.

Die Kinder- und Jugendhilfe ist unabdingbar auf ein partnerschaftliches Verhältnis, eine gute Zusammenarbeit und daraus folgend auf ein wechselseitiges Vertrauen zwischen freien Trägern und öffentlichen Trägern angewiesen; dieses gilt es weiter zu stärken und nicht zu unterminieren. Der Gesetzentwurf stellt hingegen leider zu sehr auf den Versuch ab, die Einrichtungsaufsicht einseitig zu stärken und deren gleichermaßen wichtige Funktion der Beratung zu vernachlässigen. Nicht ohne Grund hat der Gesetzgeber mit dem geltenden SGB VIII gesetzliche Voraussetzungen auf Grundlage von § 85 SGB VIII geschaffen, die Aufsicht und Beratung auf eine Ebene stellen, es besteht hier insoweit keine Priorisierung von Aufgaben, sondern ein gleichwertiger Arbeitsauftrag. Nur auf dieser Grundlage kann das intendierte Ziel einer Stärkung von Kindern und Jugendlichen auch bestmöglich erreicht werden. Stärkung bedeutet dabei immer auch wechselseitige Wertschätzung auf Grundlage von Vertrauen. Vertrauen entsteht durch regelmäßige persönliche Kontakte in den Einrichtungen vor Ort. Besonders an Letzterem mangelte es in den vergangenen Jahren massiv. Ursache dafür war zumeist eine unzureichende Personalausstattung beim überörtlichen Träger, aber auch ein Mangel an verbindlichen, standardisierten Verfahren in den Aufsichtsbehörden, um diese Aufgaben zur Zufriedenheit aller auch tatsächlich sicherstellen zu können. Die Beratungsfunktion der Aufsichtsbehörden muss aus Sicht des VPK ebenso wie eine Verbindlichkeit von Verfahrenswegen gleichermaßen gestärkt werden – eine einseitige Stärkung der Aufsicht bleibt ansonsten nicht nur ein „stumpfes Schwert“, sondern wirkt sich durch ein Streuen von Einseitigkeit als kontraproduktiv für die wichtige partnerschaftliche Zusammenarbeit in der Kinder- und Jugendhilfe aus.

Im Einzelnen:

Aus Sicht des VPK sind folgende Punkte besonders positiv hervorzuheben:

  • Inklusive Ausrichtung
    Die zeitlich gestreckten und in drei Stufen gegliederten Übergangsfristen hinsichtlich einer inklusiven Ausrichtung des SGB VIII werden vom VPK begrüßt. Dieser lange Zeitraum lässt hinreichend Zeit für ein Gelingen der komplexen Umsetzung. Weiterhin begrüßt der Verband die Aufnahme eines Verfahrenslotsen. Hingegen halten wir eine zeitliche Begrenzung von 2024 – 2028 für nicht zielführend. Stattdessen regen wir an, einen Verfahrenslotsen schon zu Beginn der Gültigkeit der Reform zu installieren und zwar dauerhaft auch über das Jahr 2028 hinaus. Zudem erschließt sich nicht, warum ein Verfahrenslotse ausschließlich beim Öffentlichen Träger angesiedelt sein soll.
  • Kostenbeitrag
    Die lange vom VPK geforderte Reduzierung des Kostenbeitrags nach § 94 Abs. 6 SGB VIII auf nunmehr 25 Prozent begrüßen wir. Im Sinne der Jugendlichen halten wir allerdings auch weiterhin an unserer Forderung nach einer vollständigen Abschaffung der Kostenbeteiligung fest. Es gilt dabei auch zu bedenken, dass die Berechnung der Kostenbeteiligung für die Jugendämter einen unverhältnismäßigen hohen Verwaltungsaufwand bedeutet, der im Verhältnis zum Ertrag aus der Kostenbeteiligung unverhältnismäßig ist.
  • Qualitative Stärkung
    Wir begrüßen die an verschiedenen Stellen im Entwurf enthaltene Stärkung der qualitativen Ausrichtung von Leistungen in der Kinder- und Jugendhilfe. Wir vermissen aber Hinweise dahingehend, wie und auf welcher verbindlichen Grundlage diese in der Praxis erreicht werden kann und soll. Hier ist der Gesetzgeber aufgefordert, entsprechende konkrete Vorgaben zu machen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine weitergehende Qualifizierung von Leistungen i.d.R. auch mit Mehrkosten verbunden ist. Insoweit besteht seitens der öffentlichen Träger auch zwingend die Bereitschaft zur Übernahme entsprechender Mehrkosten – dies ist derzeit an keiner Stelle des Referentenentwurfs erkennbar hinterlegt.
  • Verpflichtung für Schutzkonzepte
    Die in § 45 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII explizit benannte Voraussetzung zur Implementierung eines Schutzkonzeptes halten wir für richtig und für erforderlich. Ergänzend schlagen wir unter § 8b Abs. 2 SGB VIII zusätzlich noch vor, dass die Träger von Einrichtungen gegenüber dem überörtlichen Träger einen Anspruch auf Unterstützung bei der Erstellung und Evaluierung von Schutzkonzepten haben sollten; dies stärkt auch deren Beratungsfunktion.
  • Stärkung junger Erwachsener
    Die deutlich erhöhte Verbindlichkeit der Hilfen für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII durch eine objektiv-rechtliche Verpflichtung des öffentlichen Trägers ist eine wichtige und richtige Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung. In der Vergangenheit wurde ein bestehender Unterstützungsbedarf bei jungen Erwachsenen häufig nicht erfüllt. Die daraus entstandenen Nachteile können zukünftig durch eindeutigere Voraussetzungen vermieden werden.
    Gesetzessystematischer wäre es u.E. allerdings gewesen, einen verbindlichen Rechtsanspruch auf diese Leistungen ins Gesetz zu schreiben. Zur weiteren Rechtsklarheit halten wir zusätzlich die Aufnahme eines Anspruchs für erforderlich, wenn junge Volljährige vorher keine Leistungen im Rahmen der Hilfen zur Erziehung erhalten haben.
  • Verpflichtung zu Ombudsstellen
    Der VPK unterstützt die Errichtung von Ombudsstellen in den Ländern ausdrücklich. Überaus kritisch hingegen sehen wir die in § 9a SGB VIII enthaltene Verpflichtung des überörtlichen Trägers zur wahlweisen Errichtung einer zentralen Ombudsstelle oder einer vergleichbaren Stelle. Es bedarf hier unbedingt der Klarstellung, dass Ombudsstellen extern und unabhängig angesiedelt sind und arbeiten müssen, ansonsten verfehlen sie das intendierte Ziel.
  • Selbstorganisierte Zusammenschlüsse
    Die Aufnahme von selbstorganisierten Zusammenschlüssen nach § 4a SGB VIII als Ausdruck von Diversität und sich nachhaltig verändernden Strukturen wird vom VPK ausdrücklich befürwortet und unterstützt.
  • Systematisierung von Erhebungsmerkmalen
    Der VPK begrüßt die beabsichtigte Systematisierung der Erhebungsmerkmale nach § 99 SGB VIII auch unter dem Gesichtspunkt einer Verbandsmitgliedschaft. Sie trägt mit dazu bei, dass die Verbandsmitglieder in bestehende verbandseigene Informations- und Beratungskanäle eingebunden sind, die letztlich auch zu einer Stärkung von Kindern und Jugendlichen beitragen.

In nachfolgenden Punkten halten wir dringend Änderungen für geboten:

  • Ausbau niedrigschwelliger Angebote zur Kostendämpfung ungeeignet
    Grundsätzlich unterstützt der VPK den artikulierten Willen zur Vorhaltung niedrigschwelliger Unterstützungsangebote vor Ort für den Erhalt der Funktionsfähigkeit der Leistungssysteme im SGB VIII. Diese Unterstützungssysteme können zur Reduzierung von kindeswohlgefährdenden Krisensituationen beitragen. Sie sind aber ungeeignet, bereits verfestigte Symptomatiken bei Kindern, Jugendlichen und deren Familien zu beheben oder gar als Kostendämpfungsfaktor herzuhalten. Ihre Wirkung können sie nur präventiv entfalten. Insoweit sind sie immer nur eine sinnvolle und wünschenswerte Ergänzung von bestehenden Leistungsangeboten. In der Vergangenheit gab es vor Ort bereits eine freiwillige und leistungsfähige Infrastruktur in Form von Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, Beratungsstellen, Familienzentren, Freizeiteinrichtungen, Schulaufgabenhilfen uwm. Diese wurden in den vergangenen Jahren allerdings aus Kostengründen durch die Kommunen weitgehend wieder eingestellt. Auch existiert nach unserem Kenntnisstand eine zum Neuaufbau notwendige und funktionierende Jugendhilfeplanung in den Kommunen nur noch höchst eingeschränkt. Insoweit stellt sich in diesem Zusammenhang die entscheidende Frage, wie diese grundsätzlich positive Absicht im Referentenentwurf zukünftig praktisch mit Leben gefüllt werden soll und kann.
    Finanzmittel vor Ort reichen bereits jetzt oftmals nicht aus, um notwendige Pflichtleistungen für junge Menschen sicherzustellen. Pandemiebedingt ist mit weiteren Steuerausfällen zu rechnen, so dass im Vorfeld die Frage beantwortet werden muss, mit welchen Finanzmitteln eine Stärkung von präventiven Leistungen überhaupt sichergestellt werden soll. Eine Einsparung an anderen Stellen beträfe vermutlich insbesondere – aber nicht nur – ambulante Leistungsangebote. Niedrigschwellige Zugänge dürfen aber nicht zulasten von notwendigen individuellen Leistungsangebotenen erfolgen. Hier nehmen wir die Gesetzesbegründung sehr ernst, die in Aussicht stellt, dass die Möglichkeiten einer niedrigschwelligen unmittelbaren Inanspruchnahme ambulanter erzieherischer Hilfen und weiterer Präventionsmöglichkeiten erweitert werden sollen. Demzufolge blieben Hilfen auf Grundlage des individuellen Bedarfs auch zukünftig sichergestellt und präventive Ansätze müssten mit zusätzlichen Finanzmitteln ausgebaut werden. Zwar begrüßen wir eine derartige Absicht – was uns dazu aber fehlt, ist der Glaube. Eine Stärkung von niedrigschwelligen Zugängen vor Ort setzt immer die Bereitschaft und die Fähigkeit zu deren Finanzierung voraus; eine diesbezügliche Absicherung ist aber in den im vorliegenden Referentenentwurf enthaltenen Kostenfolgenschätzungen nicht erkennbar. Dieser Umstand wirft erneut und grundlegend die Frage hinsichtlich einer Korrektur der geltenden Finanzverfassung zwischen Bund, Ländern und Kommunen auf, die mithin unbeantwortet bleibt und für die auch der Referentenentwurf keine Antwort gibt.
  • Strukturelle Merkmale zur Zuverlässigkeit sind unzureichend
    § 45 SGB VIII sieht für Einrichtungen eine Gewährleistungspflicht des Kindeswohls sowie die für den Betrieb erforderliche Zuverlässigkeit vor. Sowohl das eine wie auch das andere ist als Voraussetzung für die Erteilung einer Betriebserlaubnis unbestritten wichtig. Für nicht nachvollziehbar hingegen halten wir allerdings, dass in § 45 Abs. 2 Pkt. 2-4 SGB VIII dafür Voraussetzungen benannt werden, bei denen es sich im Wesentlichen lediglich um strukturelle Merkmale handelt, die auf der Ebene von organisatorischen Verpflichtungen anzusiedeln sind. Der unbestimmte Rechtsbegriff der Zuverlässigkeit mag sich als zentrales Beurteilungskriterium des Wirtschaftsverwaltungsrechts bewährt haben und in Folge z.B. gut im Apothekergesetz, dem Kreditwesengesetz, der Gewerbeordnung wie auch dem Gaststättengesetz und dem Personenbeförderungsgesetz angewandt werden können – als wesentliches Beurteilungs- und Eignungskriterium für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe erscheint uns diese Auslegung jedoch als nicht nur höchst fragwürdig, sondern ihrem Charakter nach für die Erreichung des Ziels einer Gewährleistung des Kindeswohls zwecks Stärkung von Kindern und Jugendlichen absolut verengend und im Ergebnis ziemlich defizitär, da ungeeignet.
    Insoweit handelt es sich hierbei auch nicht um die aus der AG „Mitreden – Mitgestalten“ geforderte Konkretisierung des Zuverlässigkeitsbegriffs. Eine Reduzierung von Zuverlässigkeit auf „rein und sauber“ entspricht mitnichten unserem Grundverständnis von pädagogischer Leistungsqualität in den Hilfen zur Erziehung.
    Von entscheidender und vorrangiger Bedeutung in pädagogischen Settings hingegen ist die Schaffung von Voraussetzungen, die ein möglichst hohes Maß an Stabilität, Kontinuität, Beziehung, Bindung und Orientierung gestalten und zulassen. Dass dies nur unter der Prämisse einer partnerschaftlichen Einbeziehung der jungen Menschen geschehen kann, versteht sich in der pädagogischen Arbeit von selbst. Nur auf diese Weise kann ein möglichst hohes Maß an Stabilität und emotionaler Sicherheit zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen erlangt und sichergestellt werden. Geradezu erschrocken waren wir deshalb darüber, dass an dieser Stelle stattdessen nur strukturelle, administrative und eher klinische Kriterien benannt wurden; dies stellt keine Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe dar und führt auch nicht zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen, im Gegenteil.
    Der VPK lehnt die vorliegende Formulierung ab, weil sie den Zuverlässigkeitskriterien einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe in nicht ausreichender Weise vorrangig entsprechen. Nachgeordnet mag es sich um Kriterien handeln, die in einer Beurteilung mit herangezogen werden können; als alleinige Merkmale hingegen sind sie ungeeignet und schaden mehr als sie nutzen.
  • § 45a SGB VIII ist unscharf und mehrdeutig und bedarf der Neuformulierung
    Hinsichtlich der vorliegenden Formulierung des § 45a SGB VIII haben wir weiterhin starke inhaltliche Bedenken. Bereits im Gesetzentwurf der vergangenen Legislaturperiode wurde von uns deutlich kritisiert, dass durch die damalige Formulierung betriebserlaubnispflichtige familienähnliche Wohnformen in den Bereich der Vollzeitpflege nach § 33 Satz 2 SGB VIII abgedrängt würden. Nach unserer Rechtsauffassung von § 45a SGB VIII würdigt der vorliegende Entwurf zwar die fachlich bewährten familienanalogen Betreuungsformen und stellt dem Grunde nach sicher, dass sie nicht aus dem betriebserlaubnispflichtigen Bereich herausfallen. Dieses Bekenntnis kommt allerdings in der Begründung des Gesetzes nicht zum Ausdruck, im Gegenteil. Dort wird stattdessen suggeriert, dass es sich nur dann um eine Einrichtung handelt, wenn diese an eine übergeordnete Einrichtung angebunden ist, die auch weisungsgebunden ist. Das aber entspräche u.E. keinesfalls der Formulierung im Referentenentwurf, die da lautet:
    „Familienähnliche Betreuungsformen, bei denen der Bestand der Verbindung nicht unabhängig von bestimmten Kindern und Jugendlichen zu bestimmten dort tätigen Personen ist, sind nur dann Einrichtungen, wenn sie fachlich und organisatorisch in eine betriebserlaubnispflichtige Einrichtung eingebunden sind. Eine fachliche und organisatorische Einbindung liegt insbesondere vor, wenn die betriebserlaubnispflichtige Einrichtung das Konzept, die fachliche Steuerung der Hilfen, die Qualitätssicherung, die Auswahl, Überwachung, Weiterbildung und Vertretung des Personals sowie die Außenvertretung gewährleistet.“
    Nach dieser im Referentenentwurf vorliegenden Formulierung von § 45a SGB VIII baut Satz 3 auf Satz 2 auf. Dies bedeutet, dass es sich bei familienähnlichen Betreuungsformen, bei denen der Bestand der Verbindung unabhängig von bestimmten Kindern und Jugendlichen und von bestimmten dort tätigen Personen ist, eindeutig um betriebserlaubnispflichtige Einrichtungen im Sinne von § 45a SGB VIII handeln würde.
    Diese Voraussetzungen lägen nur dann nicht vor, wenn der Bestand der Verbindung nicht unabhängig (also abhängig) von bestimmten Kindern und Jugendlichen zu bestimmten dort tätigen Personen wäre.
    Im Umkehrschluss gilt daher nach unserer Rechtsauffassung bei familienähnlichen Betreuungsformen ohne feste Zuordnung der Einrichtungsbegriff nach Satz 1. Dieses Ergebnis ist allerdings eingestandenermaßen „nur“ durch systematische Auslegung und Wortlautauslegung zu begründen. Die oben benannte Rechtsauslegung halten wir allerdings für schlüssig, in der Sache geboten und fachlich richtig. Sie stärkt Kinder in den wichtigen familienähnlichen Betreuungsformen der Hilfen zur Erziehung.
    Die im Referentenentwurf gewählte Formulierung ist allerdings unscharf, kann deshalb im Zweifel mehrdeutig interpretiert werden und könnte im Praxisalltag zu Auslegungsproblemen und Rechtsstreitigkeiten führen. Ein Gesetz hat aber den Auftrag, weitgehend rechtssichere Formulierungen vorzuhalten, die Rechtsauslegungen zumindest weitgehend vermeiden; dies ist im vorgegebenen Fall von § 45a SGB VIII leider nicht gegeben. Insoweit halten wir im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine Präzisierung der Formulierung zur Herstellung notwendiger Rechtsklarheit für unabdingbar.
    In diesem Zusammenhang weisen wir nochmals darauf hin, dass rechtlich selbständige und mit Betriebserlaubnis versehene familienähnliche Wohnformen einen unbestritten hohen Wert im stationären Hilfesystem der Kinder- und Jugendhilfe haben. Darauf weisen nachdrücklich übrigens auch die hohen Belegungen von familienähnlichen Wohnformen durch die Jugendämter in Deutschland hin.
    Diese kleinen Angebotsformen entsprechen auch der nach § 3 SGB VIII gebotenen Vorschrift nach einer Pluralität von Trägern, Inhalten und Arbeitsformen im Sinne der allgemeinen Strukturprinzipien der Jugendhilfe, die auch an diesem Punkt nicht gefährdet werden darf.
    Bei der vorliegenden, missverständlichen Formulierung besteht nach unserer Auffassung trotz unserer o.g. Rechtsauslegung die latente Gefahr, dass diese bewährten Formen der Einrichtung zukünftig dennoch gefährdet wären und Einrichtungsträger durch Wegfall der bestehenden Betriebserlaubnis ihre berufliche Existenz verlieren könnten. Die gewünschte und im SGB VIII verortete Vielfalt in der Kinder- und Jugendhilfe würde dadurch empfindlich beeinträchtigt. Auf diese Weise würde der Weg für wieder große Trägerstrukturen geebnet, die nicht ohne Grund im Rahmen der Heimreform in den 70iger Jahres des vorigen Jahrhunderts verändert wurden. Damalige zentrale Forderungen nach Differenzierung und Dezentralisierung von Einrichtungen, einer Reduzierung der Gruppengrößen sowie Verbesserungen in der Qualifizierung des Personals waren neben der Ächtung repressiver Erziehungsmaßnahmen zentrale und berechtigte Forderungen – hierzu sollte es auch heute keinen Dissens geben.
    Unser konkreter Formulierungsvorschlag zu § 45a SGB VIII lautet:
    “Familienähnliche Betreuungsformen der Unterbringung sind Einrichtungen, in denen der Bestand der Verbindung unabhängig von bestimmten Kindern und Jugendlichen und zu bestimmten dort tätigen Personen ist. Wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen, sind sie nur dann Einrichtungen, wenn sie fachlich und organisatorisch in eine betriebserlaubnispflichtige Einrichtung eingebunden sind”.
  • Einbindung von Hilfen nach § 33 Satz 2 SGB VIII in die Betriebserlaubnispflicht
    Der VPK regt an, auch Hilfen nach § 33 Satz 2 SGB VIII zwecks Stärkung des Kinderschutzes als betriebserlaubnispflichtige Einrichtungen nach § 45 SGB VIII mit einzubinden.

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2019

und Hier erhalten Sie einen Überblick über die von einzelnen Teamkolleg*innen besuchten Fort-, Weiterbildungs- und Fachveranstaltungen in 2019:

Fortbildung: Auftaktveranstaltung: Inklusion in der Kinder- und Jugendhilfe
Veranstalter: Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie -Landesjugendamt-
Zeit & Ort: 21.01.2019; Hannover

Fortbildung: Autorität durch Beziehung-Elterliche / Professionelle Präsenz als systemisches Konzept
Veranstalter: Institut für systemische Ausbildung & Entwicklung (IF Weinheim GmbH)
Zeit & Ort: 18.03. - 20.03.2019; Springe am Deister

Fachvortrag: Die Bedeutung professionellen Handelns in der Sozialen Arbeit - am Beispiel von Kinderschutzkonzepten
Veranstalter: Staatlich anerkannte Fachhochschule des Mittelstands (FHM)
Zeit & Ort: 29.04.2019; Hannover

Podium 2019: Reden ist Silber - Handeln ist Gold
Gewinnung von persönlich und fachlich geeigneten Fachkräften in der Kinder- und Jugendhilfe durch Werteentwicklung und erzieherische Professionalität
Veranstalter: VPK Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V.
Zeit & Ort: 07.05.2019; Potsdam

Fachvortrag und Diskussion: Und ob! Studieren nach der Jugendhilfe
Careleaver-Peerberatung geht online
Veranstalter: Universität Hildesheim
Zeit & Ort: 14. 05.2019; Hildesheim

Fachveranstaltung: Was leisten die stationären Hilfen zur Erziehung?
Heimerziehung und soziale Teilhabe
Veranstalter: AFET, BVkE, IGFH, EREV
Zeit & Ort: 16.05.2019; Frankfurt am Main

Fortbildung: Entfremdungssyndrom - Interview mit dem Trennungskind
Veranstalter: Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie -Landesjugendamt-
Zeit & Ort: 16.05. - 17.05.2019; Hannover

Bundesfachtagung 2019: In VerBindung - Beziehungen gestalten
Themen der Bundesfachtagung waren unter anderem:
Wohlfühleffekte im Gehirn und Beziehungen gestalten, Personzentrierte Beziehungsarbeit, Digitalisierung und Beziehungen gestalten, Beziehungen gestalten und Führung, Mut und Heiterkeit in Beziehungen, Zusammenhang zwischen Beziehungsgestaltung und seelischer Gesundheit und Widerstandsfähigkeit, Embodiment, Wirkfaktor Beziehungsqualität, Arbeitsbedingungen und Professionalität, Medienbildung, Potentialoptimierendes Personal- und Teammanagement
Veranstalter: Evangelischer Erziehungsverband (EREV)
Zeit & Ort: 27.05. - 29.05.2019; Potsdam
(An dieser Veranstaltung haben zwei Teamkolleg*in des KJH teilgenommen)

Seminar: Arbeitsrecht für Jugendhilfeeinrichtungen - ein Update
Referent: RA Spyridon Papadopoulos, MES; Partner bei Grenius Rechtsanwälte und Partner GmbH
Veranstalter: VPK Bundesverband & Arbeitgeberverband privater Träger der Kinder- und Jugendhilfe e.V.
Zeit & Ort: 05.06.2019; Kassel

Seminar: Bindungsstörungen bei Kindern und Jugendlichen
Referent: Gunnar Johnson, Soziologe M.A.
Veranstalter: Institut Johnson GbR; Netphen
Zeit & Ort: 17. - 18.06.2019; Hannover

Fachtag: Fiese Krise
Verhindern - Verhandeln - Verstehen
Veranstalter: Kinder- und Jugendwohngruppen Visselhövede gGmbH
Zeit & Ort: 29.08.2019; Visselhövede

Seminar: Innovative Hilfen mit dem Schwerpunkt: Handlungsalternativen im Umgang mit Hoch-Risiko-Klientel
Referent/Seminarleitung: Prof. Dr. Menno Baumann
Veranstalter: Evangelischer Erziehungsverband (EREV e.V.)
Zeit & ort: 30.09. - 02.10.2019; Sande

 

 

2018

Hier erhalten Sie einen Überblick über die von einzelnen Teamkolleg*Innen besuchten Fort-, Weiterbildungs- und Fachveranstaltungen in 2018:

Fortbildung: Essen, Fressen, Hungern
„Essstörungen bei Mädchen und Jungen“
Veranstalter: Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen (LJS)
Zeit & Ort: 27.02.2018; Hannover
(An dieser Veranstaltung haben zwei Teamkolleginnen des KJH teilgenommen)

Seminar: Hauptsache Action – Die 3. Dimension
„Digitale Spielewelten von Mädchen und Jungen“
Veranstalter: Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen (LJS)
Zeit & Ort: 28.02.2018; Hannover

BGWforum: „Gesundheitsschutz in der pädagogischen Arbeit“
Veranstalter: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Zeit & Ort: 23.03. – 24.03.2018; Hannover

VPK Podium 2018: „Stärke statt Macht“
Präsenz, Klarheit, Beziehung als wichtige Schlüsselkompetenzen in der Jugendhilfe
Veranstalter: Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. (VPK)
Zeit & Ort: 24.04.2018; Hamburg
(An dem Podium haben zwei TeamkollegIn des KJH teilgenommen)

Tagung: „Wo Mädchen und Jungen online abhängen“
Chancen und Risiken jugendlicher Mediennutzung
Veranstalter: Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen
Zeit & Ort: 14.06.2018; Hannover

Schulung: "Datenschutzsensibilisierung" 
Veranstalter: KIJUda; Marvin Strohmeier
Zeit & Ort: 10.09.201; Hannover
(An dieser Schulung hat das gesamte Pädagogische Team des KJH teilgenommen)

Seminar: "Professionelle Nähe in der Betreuung von bindungsgestörten Kindern und Jugendlichen"
Veranstalter: Institut Johnson GbR
Zeit & Ort: 22.10. - 23.10.2018; Siegen

Seminar: "Von der Konfrontation zur Kooperation"
Training für den Umgang mit Gewalt und Konflikten
Veranstalter: Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen
Zeit & Ort: 18.10. + 21.11.2018; Hannover

Seminar: "Arbeitsrecht"
Veranstalter: Verband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. (Landesverband Niedersachsen)
Zeit & Ort: 10.12.2018; Verden

Masterstudiengang in Sozialmanagement

Eine Teamkollegin absolviert bis Ende 2018 berufsbegleitend einen Masterstudiengang in Sozialmanagement an der Fachhochschule Münster. Dieser umfasste im Jahr 2018 zwölf Tage, die als Präsenzveranstaltungen ausgelegt waren. Inhalte waren unter anderem BWL, Sozialinformatik, Moderation und Organisationsentwicklung und -analyse.

 

 

2017
Hier erhalten Sie einen Überblick über die von einzelnen TeamkollegInnen besuchten Fort-, Weiterbildungs- und Fachveranstaltungen in 2017:

Online-Kurs: „Entwicklung eines E-Learning-Curriculums zur ergänzenden Qualifikation in Traumapädagogik, Traumatherapie und Entwicklung von Schutzkonzepten und Analyse von Gefährdungsrisiken in Institutionen“
Veranstalter: Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie Universitätsklinikum Ulm
Zeit & Ort: 12.10.2016 – 29.01.2017 (Umfang 33,75 Std.)

Weiterbildungsreihe „Traumapädagogik“
Modul 1: Trauma und Trauma-Dynamik (03.02.2017)
Modul 2a: Von der äußeren zur inneren Sicherheit &
Modul 2b: Stabilisierung, Regression und Selbstkontrolle (07./08.04.2017)
Modul 3: Vorraussagbarkeit und sichere Beziehungen &
Modul 4: Loyalität und Distanz (09./10.06.2017)
Modul 5: Wechselnde Zustände &
Modul 6: Das erstarrte Mobile (01./02.09.2017)
Modul 7: Psychohygiene &
Modul 8: Kolloquium & Abschluss (20./21.10.2017)
Veranstalter: Kinderschutz-Akademie in Niedersachsen; Hannover

Fachseminar: „Implementierung von Schutzkonzepten in Einrichtungen der Kinder- & Jugendhilfe“
Veranstalter: Verband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe Nds. e.V. (VPK)
Zeit & Ort: 28.02.2017; Hannover
(An dieser Veranstaltung hat eine Teamkollegin und ein Teamkollege des KJH teilgenommen)

Fortbildung: „Psychische Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter“
Diagnostik und Impulse für die pädagogische Arbeit
Veranstalter: Leinerstift Akademie
Zeit & Ort: 16.03. – 17.03.2017; Oldenburg

Kinderschutzkongress zu aktuellen Entwicklungen in Niedersachsen
Veranstalter: Kinderschutz-Akademie in Niedersachsen
Zeit & Ort: 29.05.2017; Hannover

Fachseminar: „Implementierung von Schutzkonzepten in Einrichtungen der Kinder- & Jugendhilfe“
Veranstalter: Verband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe Nds. e.V. (VPK)
Zeit & Ort: 17.10.2017, Hildesheim

Fortbildung: „Alles was Recht ist… XIV – Rechtliche Fragestellungen im Kontext der Nutzung digitaler Medien in der Jugendarbeit“
Veranstalter: Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie -Landesjugendamt-
Zeit & Ort: 25.10.2017, Hannover

Lehrgang: „Erste Hilfe“
Veranstalter: Deutsches Rotes Kreuz Region Hannover
Zeit & Ort: 13.11.2017; Neustadt am Rübenberge
(An diesem Lehrgang haben zwei Teamkolleg_innen des KJH teilgenommen)

Eine Teamkollegin absolviert nebenberuflich einen Masterstudiengang in Sozialmanagement an der Fachhochschule Münster. Dieser umfasste im Jahr 2017 12 Tage, die als Präsenzveranstaltungen ausgelegt waren. Inhalte waren unter anderem BWL, Sozialpolitik, Sozialinformatik, Moderation und Organisationsentwicklung/ -analyse.

2016
Hier erhalten Sie einen Überblick über die von einzelnen TeamkollegInnen besuchten Fort-, Weiterbildungs- und Fachveranstaltungen in 2016:

Fortbildung: „Dem Geheimnis glücklicher und resilienter Menschen auf die Spur kommen“
Haltungs- und Wertkompetenz
Veranstalter: Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie -Landesjugendamt-
Zeit & Ort: 29.02. – 02.03.2016; Ostrhauderfehn (Ostfiesland)

Lehrgang: „Erste Hilfe“
Veranstalter: Deutsches Rotes Kreuz Region Hannover
Zeit & Ort: 01.03.2016; Hannover
(An diesem Lehrgang haben zwei Teamkolleg_innen des KJH teilgenommen)

Weiterbildungsreihe „Traumapädagogik“
Modul 1: Trauma und Trauma-Dynamik (08.04.2016)
Modul 2a: Von der äußeren zur inneren Sicherheit &
Modul 2b: Stabilisierung, Regression und Selbstkontrolle (03.05. – 04.05.2016)
Modul 3: Vorraussagbarkeit und sichere Beziehungen &
Modul 4: Loyalität und Distanz (03.06. – 04.06.2016)
Modul 5: Wechselnde Zustände &
Modul 6: Das erstarrte Mobile (05.08. – 06.08.2016)
Modul 7: Psychohygiene &
Modul 8: Abschluss (14.10. – 15.10.2016)
Veranstalter: Kinderschutz-Akademie in Niedersachsen; Hannover

Seminar: „Der Weg ist das Ziel“
Sichere und verlässliche Orte für junge Menschen schaffen
Voraussetzungen für Entwicklung von institutionellen Schutzkonzepten
Veranstalter: Landesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe in Nds. e.V. (VPK)
Zeit & Ort: 19.04. – 20.04.2016; Verden
(An dieser Veranstaltung haben zwei TeamkollegIn des KJH teilgenommen)

Tagung: „Schamlos schamvoll“
Das Sexualverhalten von Jugendlichen
Veranstalter: Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen (LJS)
Zeit & Ort: 21.04.2016; Hannover
(An dieser Veranstaltung haben zwei Teamkolleg_innen des KJH teilgenommen)

Seminar: „Warum der Hammer nicht für jeden Nagel passt…“
Werkzeugkoffer“ für gelingende Kommunikation in herausfordernden Situationen
Veranstalter: Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie -Landesjugendamt-
Zeit & Ort: 25.04. – 27.04.2016 in Papenburg (Emsland)
(An dieser Veranstaltung haben zwei Teamkolleg_innen des KJH teilgenommen)

 Forum Heimerziehung und Familie
„Zur Zukunft familienanaloger Settings in der Heimerziehung“
Veranstalter: igel-häuser & jugendhilfe tibb
Zeit & Ort: 20.05.2016 in Riesenbeck/Hörstel (NRW)

Fortbildung: „Grenzgänger, Systemsprenger, Verweigerer“
Arbeit mit Hoch-Risiko-Klintel in der Sozialen Arbeit
Veranstalter: Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie -Landesjugendamt-
Zeit & Ort: 08.08. – 09.08.2016 in Cloppenburg

Fachtagung: „Sexting – kein Problem?“
Sexualisierte Selbstdarstellung aus Jugendschutzsicht
Veranstalter: Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen (LJS)
Zeit & Ort: 25.08.2016; Hannover
(An dieser Veranstaltung haben zwei Teamkolleg_innen des KJH teilgenommen)

Auftaktveranstaltung zur Erstellung eines Schutzkonzeptes im KJH Amthor
Veranstalter: Care Management & Consult GmbH (Martin Poss)
Zeit & Ort: 30.08.2016; Hannover
(An dieser Veranstaltung hat das gesamte pädagogische Team des KJH teilgenommen)

Ausbildung zur Datenschutzbeauftragten
Veranstalter: Landesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe in Niedersachsen e.V. (VPK)
Zeit & Ort: 08.09. – 09.09.2016; Verden

Lehrgang: „Erste Hilfe“
Veranstalter: Malteser Hilfsdienst e.V. Hannover (Stadt)
Zeit & Ort: 10.10.2016; Hannover
(An diesem Lehrgang haben drei Teamkolleg_innen des KJH teilgenommen)

Seminar: „Bindungstheorie-Neurobiolgie“
Veranstalter: Landesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe in Niedersachsen e.V. (VPK)
Zeit & Ort: 24.11.2016; Verden
(An diesem Seminar haben zwei Teamkollegen des KJH teilgenommen)

2015
Hier erhalten Sie einen Überblick über die von einzelnen TeamkollegInnen besuchten Fort-, Weiterbildungs und Fachveranstaltungen im Jahr 2015:

Seminar: „Systemisch-pädagogische Diagnostik in der Jugendhilfe“
Veranstalter: Institut Johnson (Dipl.-Psychologe Helmut Johnson)
Zeit & Ort: 16.02. – 17.02.2015; Siegen

Seminar: „Lösungsorientierte Gesprächsführung in den Arbeitsfeldern der Jugendhilfe“
Veranstalter: Landesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe in Niedersachsen e.V. (VPK)
Zeit & Ort: 25.02.2015; Verden
(An dieser Veranstaltung haben zwei TeamkollegIn des KJH teilgenommen)

Fortbildung: „Das Beziehungs- und Bindungserleben traumatisierter Kinder – Konsequenzen für die Hilfe“
Veranstalter: Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Zeit & Ort: 10.03.2015; Hannover

Fortbildung: „Partizipation bei schwerwiegenden lebensgeschichtlichen Ereignissen und psychischen Auffälligkeiten“
Veranstalter: Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in Kooperation mit der win2win gGmbH
Zeit & Ort: 16.03.2015; Hannover

Fachtagung: „Die „Schwierigsten“ – zwischen allen Stühlen!?“
Erziehungshilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrie auf der Suche nach ihren Rollen und Aufgaben
Veranstalter: Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. (AFET) & Bethel im Norden
Zeit & Ort: 25.03.2015; Hannover

Fachtagung: „Sexuelle Vielfalt“
Ein Thema der außerschulischen Jugendarbeit?
Veranstalter: Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen
Zeit & Ort: 21.04.2015; Hannover
(An dieser Veranstaltung haben zwei Kolleginnen des KJH teilgenommen)

Podium 2015: „Denn sie wissen (nicht), warum sie was tun“
Bindungsstörungen und die Förderung von Resilienz in der Kinder- und Jugendhilfe
Veranstalter: VPK-Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V.
Zeit & Ort: 28.04.2015; Rostock

Fortbildung: „Ver-rückte Kindheit“ – Kinder psychisch kranker Eltern
Veranstalter: Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie -Landesjugendamt-
Zeit & Ort: 29.06. – 30.06.2015; Stapelfeld

Fachgespräch Jugendhilfe:
„Erfahrungen und Erkenntnisse aus schwierigen Hilfeplanverläufen“ (aus Sicht des Öffentlichen Trägers)
Veranstalter: Regionalgruppe Hannover im VPK Landesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe in Niedersachsen e.V. (VPK)
Zeit & Ort: 16.07.2015; Hannover
(An dieser Veranstaltung haben drei TeamkollegInnen des KJH teilgenommen

Fortbildung: „Grenzgänger, Systemsprenger, Verweigerer“
Arbeit mit Hoch-Risiko-Klientel in der Sozialen Arbeit
Veranstalter: Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie -Landesjugendamt-
Zeit & Ort: 15.09. – 16.09.2015; Stapelfeld

Fachtagung: „Von Care-Leavern lernen! Übergänge junger Menschen aus stationären Erziehungshilfen“
Veranstalter: SOS Kinderdorf e.V.; IGfH & Stiftung Universität Hildesheim
Zeit & Ort: 17.09. – 18.09.2015; Berlin

Fachtagung: „Supervision und Soziale Arbeit“
Veranstalter: Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel -Fakultät Soziale Arbeit-
Zeit & Ort: 19.11.2015; Wolfenbüttel

Fachtagung: „Professioneller Kinderschutz oder (eher) Selbstschutz?“
Hinweise und Empfehlungen der Praxis der öffentlichen und freien Jugendhilfeträger zum „8a-Verfahren“
Veranstalter: AFET Bundesverband für Erziehungshilfe e.V.
Zeit & Ort: 24.11.2015; Hannover

2014
Hier erhalten Sie einen Überblick über die von einzelnen TeamkollegInnen besuchten Fort-, Weiterbildungen und Fachveranstaltungen im Jahr 2014:

Inhouse Seminar: „Jugendlicher Medienkonsum und Medienkompetenzen – Chancen und Risiken“
Veranstalter: Medienpädagoge Markus Gerstmann, Lilienthal bei Bremen
Zeit & Ort: 21.01.2014, Hannover
(An dieser Veranstaltung hat das gesamte Team des KJH teilgenommen)

Weiterbildung zur Traumapädagogin/Traumafachberaterin
5. Modul: „Transgenerationale Traumatisierungen“
Veranstalter: Traumapädagogisches Institut Norddeutschland (tra:i:n)
Zeit & Ort: 06.02. – 08.02.2014; Worpswede

Fachtag: Jugend – Polizei / Polizei – Jugend
„Kommunikation und Lebenswelten der Jugend von heute“
Veranstalter: Bundesarbeitsgemeinschaft Polizei in der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. (DVJJ)
Zeit & Ort: 27.03.2014; Hannover

Fachtagung: „Optionen für den Übergang – Jugendiche in der stationären Erziehungshilfe auf dem Weg in die Eigenständigkeit“
Veranstalter: Sozialpädagogisches Institut im SOS-Kinderdorf e.V. (SPI); München
Zeit & Ort: 03.04. – 04.04.2014; Berlin
(An dieser Verstaltung haben zwei TeamkollegIn des KJH teilgenommen)

Praxisseminar: Tiergestützte Pädagogik und Therapie
„Einsatzmöglichkeiten und Beispiele tiergestützter Förderung in verschiedenen Bereichen der Pädagogik und Therapie“
Veranstalter: PädDog (Tiergestützte Pädagogik und Förderung)
Zeit & Ort: 25.04. – 26.04.2014; Hannover

Podium 2014: Kinder- und Jugendhilfe – wo geht´s lang?
„Im Spannungsfeld zwischen Fachlichkeit und Machbarkeit – Kriterien, Szenarien, Entwicklungs- und Gestaltungslinien“
Veranstalter: Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. (VPK); Berlin
Zeit & Ort: 29.04.2014; Hannover
(An dieser Veranstaltung haben zwei TeamkollegIn des KJH teilgenommen)

Fortbildung: Wie spreche ich mit Kindern und Jugendlichen? Altersgemäße Gesprächsführung bei Vermutung auf sexuellen Missbrauch
Veranstalterin: Fachberatungsstelle Violetta Hannover e.V.
Zeit & Ort: 05.05.2014; Hannover
(An dieser Fortbildung haben zwei TeamkollegIn des KJH teilgenommen)

Fortbildung: Qualitätsstandards im VPK Niedersachsen – Grundlegende Elemente eines QM-Systems –
Veranstalter: Landesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend und Sozialhilfe in Niedersachsen e.V. (VPK)
Zeit & Ort: 06.05.2014; Hannover
(An dieser Fortbildung haben zwei TeamkollegIn des KJH teilgenommen)

Weiterbildung zur Traumapädagogin/Traumafachberaterin
6. Modul: Netzwerkarbeit
Veranstalter: Traumapädagogisches Institut Norddeutschland (tra:i:n)
Zeit & Ort: 22.05. – 24.05.2014; Bremen

Fortbildung: Grundlagen der Traumapädagogik
Veranstalter: Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in Kooperation mit der Historisch-Ökologischen Bildungsstätte Papenburg
Zeit & Ort: 23.06. – 25.06.2014; Papenburg

Weiterbildung zur Traumapädagogin/Traumafachberaterin
Abschlusscolloquium
Veranstalter: Traumapädagogisches Institut Norddeutschland (tra:i:n)
Zeit & Ort: 17.07.2014; Worpswede

Fortbildung: Deeskalation I
Veranstalter: Landesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe in Niedersachsen e.V. (VPK)
Zeit & Ort: 16.09.2014; Kirchlinteln
(An dieser Fortbildung haben drei TeamkollegInnen des KJH teilgenommen)

Fortbildung: Lösungsorientierte Gesprächsführung und Beratung
Veranstalter: Hochschule Hannover
Zeit & Ort: 18. und 19.09. sowie 16.10. und 27.11.2014; Hannover

2013
Hier erhalten Sie einen Überblick über die von einzelnen TeamkollegInnen besuchten Fort-, Weiterbildungen und Fachveranstaltungen im Jahr 2013:

Seminar: „Sexuelle Grenzverletzungen im Internet“
Veranstalter: Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen
Zeit & Ort: 12.02.2013; Hannover

Weiterbildung zur Traumapädagogin/Traumafachberaterin
1. Modul: „Einführung in die Psychotraumatologie“

Veranstalter: Traumapädagogisches Institut Norddeutschland (tra-i-n)
Zeit & Ort: 21.02. – 23.02.2013; Worpswede

Qualitätszirkel der VPK Regionalgruppe Hannover:
„Traumapädagogik im Kontext stationärer Jugendhilfe; Teil 2“
Veranstalter: Landesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe in Niedersachsen e.V.
Zeit & Ort: 04.04.2013; Hannover
(An dieser Veranstaltung haben drei KollegInnen des KJH teilgenommen)

Weiterbildung zur Traumapädagogin/Traumafachberaterin
2. Modul: „Einführung in die Traumapädagogik“

Veranstalter: Traumapädagogisches Institut Norddeutschland (tra-i-n)
Zeit und Ort: 23.05. – 25.05.2013; Worpswede

Fortbildung: Sexuelle Belästigung und sexueller Missbrauch im Chat
Veranstalter: Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ) Kinderzentrum im Eichsfeld / Dipl.Soz.-Päd. Evelyn Heyer, Kassel
Zeit & Ort: 05.06.2013, Heilbad-Heiligenstadt

Weiterbildung zur Traumapädagogin/Traumafachberaterin
3. Modul: „Pädagogische Krisenbewältigung“

Veranstalter: Traumapädagogisches Institut Norddeutschland (tra-i-n)
Zeit & Ort: 15.08. – 17.08.2013; Worpswede

Fortbildung/Tagung: Virtuell Virtuos?!
Die Medienwelten der 10- 14-Jährigen

Veranstalter: Landestelle Jugendschutz Niedersachsen
Zeit & Ort: 23.10.2013; Hannover

Fortbildung: „Alles was Recht ist… X“
Kinder- und Jugendschutz im Netz“

Veranstalter: Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Zeit & Ort: 13.11.2013; Wolfsburg

Weiterbildung zur Traumapädagogin/Traumafachberaterin
4. Modul: „Die eigene Rolle als Helferin“
Veranstalter: Traumapädagogisches Institut Norddeutschland (tra-i-n)
Zeit & Ort: 13.11. – 16.11.2013; Wangerooge

Qualitätszirkel der VPK Regionalgruppe Hannover:
Partizipation in der stationären Kinder- und Jugendhilfe

Veranstalter: Landesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe in Niedersachsen e.V. in Kooperation mit dem Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie; Außenstelle Hannover
Zeit & Ort: 14.11.2013; Hannover

Fachtagung: Traumapädagogik
Veranstalter: Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH)
Zeit & Ort: 19.11.2013; Frankfurt am Main
(An dieser Fachtagung haben zwei Teamkolleginnen teilgenommen)

Norddeutsche Fachtagung: „Bindung – Trauma und Soziales Milieu“
Veranstalter: Meracon gGmbH, Gesellschaft für soziale Arbeit, nbH, Oldenburg
Zeit & Ort: 21.11. – 22.11.2013; Wilhelmshaven
(An dieser Fachtagung haben zwei Teamkolleginnen teilgenommen)

2012
Hier erhalten Sie einen Überblick über die von einzelnen TeamkollegInnen besuchten Fort-, Weiterbildungen und Fachveranstaltungen im Jahr 2012:

Weiterbildung: „Praxiskompetenz in Transaktionsanalyse“
16. Einheit: Die O.K. Haltungen und Ethik in der Beratung
Veranstalterin: Praxis für Tiefenpychologische Beratung, Gisela Rodewald
Zeit & Ort: 27.01. – 28.01.2012, Hannover

Seminar: „Professionelle Nähe“
Konzepte zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit Bindungsstörungen
Veranstalter: Institut Johnson, Netphen
Zeit & Ort: 15.02. – 16.02.2012, Hamburg
(An dieser Veranstaltung haben zwei TeamkollegIn teilgenommen)

Fortbildung: „Vielleicht sind wir für sie/ihn nicht die richtige Einrichtung?!“
Traumapädagogik mit Kindern und Jugendlichen im stationären Kontext
Veranstalterin: Violetta (Fachberatungsstelle für sexuell missbrauchte Mädchen und junge Frauen)
Zeit & Ort: 17.02.2012, Hannover
(An dieser Veranstaltung haben zwei TeamkollegIn teilgenommen)

Fachveranstaltung: „Zukünftige Entwicklungslinien in der Kinder- und Jugendhilfe“
Fachvortrag von Herrn Prof. Ziegler (Universität Bielefeld)
Veranstalter: Landesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe in Niedersachsen e.V. (VPK)
Zeit & Ort: 15.03.2012, Kirchlinteln/Schafwinkel

Qualitätszirkel der VPK Regionalgruppe Hannover: „Traumapädagogik im Kontext stationärer Jugendhilfe“
Veranstalter: Landesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe in Niedersachsen e.V. (VPK)
Zeit & Ort: 28.06.2012 in Hannover
(An dieser Veranstaltung hat das gesamte pädagogische Team des KJH teilgenommen)

Seminar: „Arbeit mit Hunden, Haus- und Nutztieren“
Der Einsatz von Haus- und Nutztieren im sonderpädagogischen Arbeitsfeld
Veranstalter: Institut für soziales Lernen mit Tieren
Zeit & Ort: 29.06. – 01.07.2012 in der Wedemark

Seminar: „Professionelle Nähe“
Konzepte zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit Bindungsstörungen
Veranstalter: Institut Johnson, Netphen
Zeit & Ort: 10.09. – 11.09.2012, Hannover
(An diesem Seminar haben zwei TeamkollegIn teilgenommen)

Einstieg in die Grundlagen traumapädagogischer Arbeit
Vorbereitungen für ein traumapädagogisches Konzept im KJH Amthor
Veranstalterin: Cornelia Petzold-Gressler (Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsycho- und Traumatherapie)
Zeit & Ort: 17.09.2012, Hannover
(An dieser Veranstaltung hat das gesamte pädagogische Team des KJH teilgenommen)

Veranstaltungsreihe: „Gesund aufwachsen“
Der Körper des Kindes vom 1. bis zum 12. Lebensjahr

Veranstalter: Medizinische Hochschule Hannover/Patientenuniversität
Zeit & Ort: 06.11., 13.11., 20.11., 27.11., 04.12., 11.12. und 18.12.2012, Hannover

2011
Hier erhalten Sie einen Überblick über die von einzelnen TeamkollegInnen besuchten Fort-, Weiterbildungen und Fachveranstaltungen im Jahr 2011:

Weiterbildung: „Praxiskompetenz in Transaktionsanalyse“
10. Einheit: Persönliche und professionelle Standortbestimmung
Veranstalterin: Praxis für Tiefenpychologische Beratung, Gisela Rodewald
Zeit & Ort: 04.02. – 05.02.2011, Hannover

Fachtagung: „Pornographie und Jugendsexualität“
Veranstalter: Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen
Zeit & Ort: 15.02.2011, Hannover
(An dieser Fachtagung haben zwei TeamkollegInnen teilgenommen)

Weiterbildung zur Traumapädagogin
(5. Modul) „Grundlagen: Traumapädagogik und Gruppe“
Veranstalter: Stephansstift -Evangelische Jugendhilfe-
Zeit & Ort: 07.03. – 10.03.2011, Hannover

Fortbildung: „Wir können auch anders“
Didaktisch-methodische Ansätze zur Gewaltprävention in der Arbeit mit Gruppen
Veranstalter: Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen
Zeit & Ort: 16.03. und 30.03.2011, Hannover

Weiterbildung: „Praxiskompetenz in Transaktionsanalyse“
11. Einheit: Ziele Transaktionsanalytischer Arbeit
Veranstalterin: Praxis für Tiefenpsychologische Beratung, Gisela Rodewald
Zeit & Ort: 08.04. – 09.04.2011, Hannover

Weiterbildung: „Praxiskompetenz in Transaktionsanalyse“
12. Einheit: TA Diagnostik
Veranstalterin: Praxis für Tiefenpsychologische Beratung, Gisela Rodewald
Zeit & Ort: 27.05. – 28.05.2011, Hannover

Weiterbildung: „Praxiskompetenz in Transaktionsanalyse“
13. Einheit: Beratungsplanung und Beratungsvertrag
Veranstalterin: Praxis für Tiefenpsychologische Beratung, Gisela Rodewald
Zeit & Ort: 24.06. – 25.06.2011, Hannover

Workshop: „Existenzsicher verhandeln – Entgeltvereinbarungen auch ohne Rahmenvertrag“
Veranstalter: Landesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe in Niedersachsen e.V. (VPK)
Zeit & Ort: 30.06.2011; Kirchlinteln/Schafwinkel

Fachveranstaltung: „Besondere Kinder brauchen besondere Ideen – warum wir eine Traumapädagogik brauchen…“
Veranstalterin: Violetta (Fachberatungsstelle für sexuell missbrauchte Mädchen und junge Frauen)
Zeit & Ort: 07.09.2011; Hannover
(An dieser Veranstaltung haben zwei Teamkollegen teilgenommen)

Weiterbildung: „Praxiskompetenz in Transaktionsanalyse“
14. Einheit: Standortbestimmung
Veranstalterin: Praxis für Tiefenpsychologische Beratung, Gisela Rodewald
Zeit & Ort: 16.09. – 18.09.2011; Akademie Huldersum

Fortbildung: „Jungen und Risiko“
Rauschtrinken, Muskelsucht und Hungerwahn
Veranstalter: Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen
Zeit & Ort: 13.10.2011, Oldenburg

BAG-Fachtagung 2011: „Tanz auf dem Vulkan“
Traumapädagogische Standards für Einrichtungen der Jugendhilfe
Veranstalter: Bundesarbeitsgemeinschaft Traumapädagogik
Zeit & Ort: 18.11. – 19.11.2011, Mainz
(An dieser Fachtagung haben zwei TeamkollegIn teilgenommen)

Weiterbildung: „Praxiskompetenz in Transaktionsanalyse“
15. Einheit: Interventionen in der Beratung
Veranstalterin: Praxis für Tiefenpsychologische Beratung, Gisela Rodewald
Zeit & Ort: 02.12. – 03.12.2011, Hannover

Jahrestagung: „Grenzüberschreitungen“
Prävention gegen sexuelle Gewalt unter Jugendlichen
Veranstalter: Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen
Zeit & Ort: 07.12.2011, Hannover

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